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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich am Universitätslehrgang teilnehmen kann?

 

Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen aktuell erfüllt sein:

  • abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium der Medizin, Gesundheitswissenschaften, Gesundheits- und Krankenpflege, Theologie, Psychologie, pädagogische Studien, Soziale Arbeit, Berufe der gehobenen medizinisch technischen Dienste (Psycho-, Physio-, Ergotherapie und Logopädie) und anderer einschlägig im Berufsfeld der Hospiz- und Palliativversorgung tätiger Studiengänge, die zumindest einen Bachelor-Abschluss haben ODER­­­­­
  • Gesundheits- und Krankenpflegediplom, ein Diplom der Pflegefachassistenz oder ein Ausbildungsabschluss von Berufen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ohne Bachelor-Abschluss

In beide Fällen ist darüber hinaus Folgendes erforderlich:

  • eine zweijährige Berufstätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen UND
  • gegenwärtige praktische Berufs- oder Lehrtätigkeit in einem Bereich, der die Umsetzung der Hospiz-/Palliativgrundsätze ermöglicht.

 

Zulassungsvoraussetzungen ab dem Wintersemester 2023/2024: Masterstudium (Abschluss MA CE) und Bachelor-Professional-Studiengang (Abschluss BPr.)

Master: Aufgrund einer Novelle des Universitätsgesetzes ist die Zulassung für das Masterstudium ab dem Wintersemester 2023/2024 nur mehr mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder einem mindestens gleichgestellten Abschluss (z.B. Diplom- und Medizinstudium, Doktorat, 6-semstrige postsekundäre Ausbildung mit vorheriger Matura, Diplome einer österreichischen Medizinisch-Technischen Akademie) möglich. Alle Masterstufen (Level III) , die im Rahmen des ULG Palliative Care bis 30.09.2024 starten (inkl. Lehrgang 19) können noch ohne Bachelorabschluss besucht werden.

Bachelor Professional: Ab 2024 können auch Personen, die über keine Matura und keinen Bachelorabschluss verfügen (DGKP, DKKS), den Bachelorstudiengang Palliative Care absolvieren und mit dem Titel „Bachelor Professional“ (BPr.) abschließen.

Sowohl für das Masterstudium als auch den Bachelorstudiengang ist weiterhin Folgendes erforderlich:

  • eine zweijährige Berufstätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen UND
  • eine gegenwärtige praktische Berufs- oder Lehrtätigkeit in einem Bereich, der die Umsetzung der Hospiz-/Palliativgrundsätze ermöglicht.

Kann ich auch ohne Abitur / Matura oder Bachelor am Universitätslehrgang Palliative Care teilnehmen?

Eine Teilnahme an Level I und Level II des ULG Palliative Care als gesonderte Weiterbildungen ist ohne Matura und ohne Bachelor möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass eine zweijährige Berufstätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen UND eine gegenwärtige praktische Berufs- oder Lehrtätigkeit in einem Bereich, der die Umsetzung der Hospiz-/Palliativgrundsätze ermöglicht, bestehen. Pflegeassistent*innen können nur an Level 1, Pflegefachassistent*innen auch an Level 2 teilnehmen.

Nur noch bis zum Wintersemester 2023/2024 kann bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen das Masterstudium ohne Bachelorabschluss absolviert werden. Eine Inskription in das Masterstudium (Abschluss MA CE) ist des Weiteren ohne abgeschlossenes Bachelorstudium nicht mehr möglich.

Ab 2024 wird für jene Personen, die aufgrund dieser Änderungen nicht mehr zum Masterstudium zugelassen werden dürfen, ein Bachelor-Studiengang angeboten (Bachelor Professional, BPr.). Ein Einstieg in diesen Bachelorstudiengang ist somit auch ohne Matura/Abitur möglich, wenn die anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Abschluss dieses Studienganges ist es möglich, einen Masterabschluss (Palliative Care oder auch andere) zu erlangen.

Wie viel Berufserfahrung brauche ich, um am Universitätslehrgang teilnehmen zu können?

 

Sie brauchen eine zweijährige Berufstätigkeit (bei Vollzeitbeschäftigung bzw. entsprechend mehr bei Teilzeitbeschäftigung) im Sozial- oder Gesundheitswesen.

Kann ich mich schon während der Ausbildung bzw. des Studiums des Grundberufes (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege) für den Universitätslehrgang anmelden?

 

Nein. Die Grundvoraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre in Ihrem Grundberuf gearbeitet haben und aktuell die Möglichkeit haben, die Hospiz-/Palliativgrundsätze in Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit umzusetzen.

Kann ich das Studium auch absolvieren, wenn ich nicht im Hospiz- und Palliativbereich arbeite?

Nein, die Zulassungsvoraussetzung ist, dass Sie aktuell in einem Umfeld beruflich tätig sind, in dem die Hospiz-/Palliativgrundsätze umsetzbar sind oder gelehrt werden.

Kann ich das Studium absolvieren, wenn ich nicht im pflegerischen, medizinischen, spirituellen oder psychosozialen Bereich tätig bin?

Ja, es können auch Personen, die mit der Ausführung einer Lehrtätigkeit betraut sind, die Ausbildung absolvieren. Der Inhalt der Lehrtätigkeit muss allerdings mit Hospiz- und Palliative Care in Zusammenhang stehen und kann sowohl in einem Angestelltenverhältnis als auch freiberuflich ausgeführt werden.

Kann ich als Pflegeassistent*in ohne Diplom an Level II - Palliativpflege teilnehmen?

Die einjährige Ausbildung zur/zum Pflegeassistent*in berechtigt zur Teilnahme an Level I (Basislehrgang), allerdings nicht in Level II (Vertiefungslehrgang) und Level III (Masterlehrgang).

Kann ich am Universitätslehrgang teilnehmen, wenn ich in einem Altenheim bzw. nicht in einer spezifischen Hospiz- und Palliativeinrichtung arbeite?

Ja. Die Arbeit muss im Umfeld der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung erfolgen, dazu zählen sowohl die intra- und extramurale Grundversorgung (Krankenhaus, Alters- und Pflegeheim) als auch die spezialisierte Versorgung (Palliativstation, stationäres und ambulantes Hospiz). 

Kann ich den Universitätslehrgang besuchen oder abschließen, wenn ich aktuell keine Arbeit habe oder meinen Job verloren habe?

Nein. Der*die Teilnehmer*in muss gegenwärtig in einer praktischen Tätigkeit in einer Einrichtung der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene oder für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stehen. Eine Pausierung der beruflichen Tätigkeit kann insgesamt für maximal drei Monate beantragt werden -  entweder durchgehend oder aufgeteilt auf mehrere Abwesenheiten.

Warum muss ich zusätzliche ECTS-Punkte nachholen, wenn ich bis zum Jahr 2020 das Level I (Interprofessioneller Basislehrgang) und / oder das Level II (Fachspezifischer Vertiefungslehrgang) abgeschlossen habe und in den Masterlehrgang einsteigen möchte.

Universitätslehrgänge müssen von der AQ-Austria kontinuierlich überprüft und genehmigt werden. Im Rahmen der Re-Akkreditierung im Jahr 2020 wurde u.a. die bestehende ECTS Anzahl von 92,5 ECTS auf 120 ECTS angehoben. Die bisher stattgefundenen Lehrgänge haben mit jeweils 23,5 ECTS abgeschlossen, die neu akkreditierten Lehrgänge werden mit 30 ECTS pro Level abschließen. Wenn Sie nun einen Master of Science in Palliative Care anstreben, müssen die fehlenden ECTS von 6,5 ECTS durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden.

Wie kann ich die fehlenden ECTS-Punkte erwerben?

Für den Erwerb der fehlenden 6,5 ECTS aus Level I sind folgende Übergangsregelungen zu absolvieren:

  • schriftliche Reflexionsarbeit über die eigene Berufspraxis
  • 2tägiges Präsenzseminar
  • Literaturstudium und nachfolgende schriftliche Beantwortung von vorgegebenen Fragen
  • 90minütiges Webinar als Ergebnissicherung zur Literaturanalyse

Für den Erwerb der fehlenden 6,5 ECTS aus Level II sind folgende Übergangsregelungen zu absolvieren:

  • Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von ca. 6 – 8 Seiten zu fehlenden Inhalten aus Level II. Die Themenwahl erfolgt in Absprache mit der Studiengangsleitung.

Nähere Informationen zu Inhalten, Kosten und Terminen erhalten Sie bei der Studiengangsleitung, Frau Doris Schlömmer

ZIEL, NUTZEN und ABLAUF DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES PALLIATIVE CARE

Worin bestehe das Ziel und der Nutzen des Universitätslehrganges?

In Level I machen Sie interprofessionelle Lernerfahrung und sie lernen allen wichtigen Grundlagen der Hospiz- und Palliative Care kennen.

In Level II werden Sie fachspezifisch vertiefendes Wissen, Fertigkeiten und Haltungen erlernen sowie wissenschaftliche Grundkenntnisse erwerben, welche die Grundlage für das weitere Masterstudium darstellen.

Level III dient der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Themen in Bezug auf Hospiz und Palliative Care und zudem dem Wissenserwerb, um für das operative Management, für leitende, beratende und entscheidungstragende Funktionen im Hospiz- und Palliative Care Bereich gerüstet zu sein.

Für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen entspricht Level 3 (auch ohne Masterthese) der Spezialisierung (GuKG, 2016, § 65) sofern sie als Level 2 den Vertiefungslehrgang Pflege besucht haben.

Nähere Informationen zu den Inhalten und Zielen erhalten Sie hier. 

Ist der Universitätslehrgang auch in anderen Ländern anerkannt?

Der Universitätslehrgang Palliative Care ist ein international anerkannter, multiprofessioneller Masterlehrgang, der im Jahr 2017 mit dem renommierten „Award for Palliative Care Leadership Programmes“ der European Association for Palliative Care (EAPC) und der European Palliative Care Academy (eupca) ausgezeichnet wurden. Die Teilnehmer*innen des Universitätsehrganges kommen überwiegend aus Österreich, Deutschland und Italien (Südtirol).

Gibt es DFPs für meine Ausbildung?

Ja, Mediziner*innen können die DFP Punkte der österreichischen Ärztekammer beantragen, da der Universitätslehrgang für deren Vergabe akkreditiert ist. 

Kann ich das Studium unterbrechen?

Ja, Studierende können auf Antrag, insbesondere wegen Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Erkrankung, Schwangerschaft, Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, wegen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahrs zum Zeitpunkt des Aufstiegs in das nächste Studienjahr bzw. in die nächste Lehrgangsstufe, für die Dauer der Verhinderung beurlaubt werden. Auch die mehrmalige Beurlaubung innerhalb eines Studiums ist zulässig. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Für die Dauer der Beurlaubung fallen keine Studiengebühren an.

Kann ich zwischen den Levels pausieren?

Ja. Eine Unterbrechung zwischen den Levels ist möglich. Sie erhalten nach jedem Level ein Zertifikat. Eine Wiederaufnahme des Studiums ist nach Verfügbarkeit von freien Plätzen jeweils zum Start eines neuen Levels zu den aktuellen Konditionen möglich.

ANMELDUNG ZUM UNIVERSITÄTSLEHRHGANG PALLIATIVE CARE

Wo kann ich mich anmelden?

Für das Level I (interprofessioneller Basislehrgang) findet die Anmeldung direkt beim Anbieter statt. Die zertifizierten Bildungsanbieter für das Level 1 finden Sie hier. 

Für Level II und III findet die Anmeldung ausschließlich über die Website der Paracelsus Medizinische Privatuniversität statt.

Können Sie mir für Level II und III einen Platz vorreservieren?

Nein. Eine Anmeldung ist ausschließlich auf der Website der Paracelsus Medizinische Privatuniversität möglich. Eine Vorreservierung kann nicht vorgenommen werden.

Gibt es eine Anmeldefrist?

Bezüglich der Anmeldefristen zu Level I (interprofessioneller Basislehrgang) kontaktieren Sie bitte direkt die jeweiligen Institutionen der Anbieter in Österreich und Deutschland. Für Level II und III gibt es aktuell keine Anmeldefristen vor Lehrgangsbeginn. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung, um verlässlich planen zu können.

Kann ich Level I und Level II gleichzeitig besuchen?

Aus fachlicher Sicht wird davon abgeraten, da die Wissensvermittlung aufbauend erfolgt und es nur so zu einer Kompetenzvertiefung kommen kann. Aus organisatorischer Sicht kann es zu Terminüberschneidungen kommen.

ANERKENNUNG VON VORKENNTNISSEN UND WEITERBILDUNGEN

Welche Vorkenntnisse können anerkannt werden?

Es können abgeschlossene Aus- und Weiterbildungen aus dem Hospiz- und Palliativbereich und Praktika anerkannt werden, vorausgesetzt sie sind in Inhalt und Umfang dem Curriculum des Universitätslehrgangs gleichzusetzen. Jede individuelle Anerkennung wird über ein Begutachtungsverfahren durchgeführt und im Leitungsteam des Universitätslehrgangs entschieden.

Kann meine jahrelange Erfahrung und Tätigkeit im Hospiz- und Palliativbereich anerkannt werden?

Nein. Es können ausschließlich abgeschlossene Aus- und Weiterbildungen aus dem Hospiz- und Palliativbereich und Praktika anerkannt werden.

Wird mein ÖAK Diplom Palliativmedizin oder der Salzburger Kurzlehrgang Palliativmedizin als Level I anerkannt?

Nein. Die beiden Lehrgänge entsprechen bzgl. des Umfangs und der Inhalte nicht dem interprofessionellen Level 1 des Universitätslehrganges Palliative Care.

Welche Unterlagen muss ich für eine individuelle Anerkennung vorgelegen?

Lebenslauf, Nachweis über Berufsabschluss, Nachweis von spezifischen Aus- und Weiterbildungen im Bereich Hospiz und Palliative Care und Praktikumsbestätigungen.

Ist eine individuelle Anerkennung kostenpflichtig?

Nein. Derzeit ist die Anerkennung kostenlos.

Wie lange dauert eine individuelle Anerkennung?

Nach Abgabe der vollständigen Unterlagen dauert der Anerkennungsprozess zwischen 4 und 8 Wochen.

An wen sende ich die Unterlagen für eine individuelle Anrechnung?

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an den Dachverband Hospiz Österreich

PRAKTIKUM

Muss ich ein Praktikum absolvieren, obwohl ich in einer Einrichtung des Hospiz- bzw. Palliativwesens arbeite?

Ja. Das Praktikum ist außerhalb des eigenen beruflichen Umfeldes in einer Hospiz- und Palliativeinrichtung zu absolvieren. Es dient der Erweiterung der praktischen, beruflichen Kompetenz.

Muss ich die 40 h in einer Einrichtung absolvieren oder kann ich splitten?

Die 40 Stunden können in max. 2 x 20 Stunden gesplittet werden.

Wie finde ich eine Praktikumseinrichtung?

Die Teilnehmer*innen können ihre Praktikumsstelle selbst auswählen. Studienleiterin und/oder Lehrgangsbegleiter*innen stehen beratend zur Unterstützung zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme zur Praktikumsstelle erfolgt selbstverantwortlich.

Ist es möglich das Praktikum vor dem Studium schon zu absolvieren?

In Level I und Level II sind jeweils 40 Stunden Praktikum erforderlich. Falls in Level I ein 80stündiges Praktikum absolviert worden ist, wird dieses für Level II angerechnet. Ein Praktikum aus einer anderen Aus- oder Weiterbildung kann nicht angerechnet werden. Ein Vorziehen des Praktikums vor Studienbeginn ist bis zu drei Monate möglich.